Steuer

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Hinweis:
Dieser Artikel stellt nur meine persönliche Meinung zum Thema Steuern dar. Ich bin kein Steuerberater und deshalb ist dieser Artikel keine Steuerberatung. Für professionellen Rat solltest du einen Steuerberater aufsuchen.


Dieser Artikel sammelt Wissenswertes rund um das Thema Steuern.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei Firmen im EU-Ausland

Wenn man von der Umsatzsteuer befreite Rechnungen an Firmen im EU-Ausland schreibt, muss man folgendes auf die Rechnung schreiben:

  • die Umsatzsteuer-ID des Kunden (also der Firma im EU-Ausland)
  • Seit 1.1.2013 auch der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (Die bisher üblichen Angaben, zum Beispiel "Reverse Charge", reichen nicht mehr aus)

Einige aufklärende Weblinks warum man als Affiliate bei ausländischen Firmen keine Umsatzsteuer ausgezahlt bekommt (Reverse Charge-Verfahren) und wie man dies dem Finanzamt mitteilt:

Steuer absetzen

Wenn man etwas von der "Steuer absetzt" meint man damit, dass man sein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Für den Betrag denn man der Steuer absetzt, muss man also keine Steuern zahlen. Dadurch erhält man zusätzliches Geld, nämlich den Steuersatz multipliziert mit dem Betrag den man absetzt.

Ein Rechenbeispiel (mit fiktiven Werten und ohne Steuerprogression) verdeutlicht das:

  • Nehmen wir an du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro und der Steuersatz beträgt (fixe) 40 %. Nach Steuerabzug erhältst du dann 60 % * 10.000 Euro, also 6.000 Euro.
  • Nun nehmen wir an du hattest Aufwendungen die du von der Steuer absetzten kannst, zum Beispiel 1.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen beträgt somit nur noch 10.000 - 1.000 Euro, also 9.000 Euro.
  • Bei einem Steuersatz von 40 % bleiben dir nach der Steuer 60 % * 9.000 Euro, also 5.400 Euro. Zu den 5.400 Euro kommen aber noch die 1.000 Euro, die du ja nicht versteuern musstest. Insgesamt kommst du also auf 6.400 Euro. Im Vergleich zu der Variante, bei der du nichts abgesetzt wurde, hast du also 400 Euro gewonnen.

Die 400 Euro entsprechen den eingangs erwähnten Steuersatz (40 %) mal abzusetzender Betrag (1.000 Euro).

Aus- und Fortbildungskosten

Pro Jahr sind bis zu 4000,- Euro Aus- und Fortbildungskosten bei deiner Lohn- bzw. Einkommenssteuer absetzbar.
Wenn man einen Gewerbebetrieb hat (oder eröffnen möchte) kann man Ausbildungskosten sogar unbegrenzt absetzen.
Zu den Ausbildungskosten gehören zum Beispiel auch Fahrtkosten oder Bücher.

Das Ministerium für Bildung und Forschung spendiert außerdem 500 Euro Bildungsprämie, die man sich für 2011 sofort sichern kann.

Arbeitszimmer

2007 hatte der Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers weitgehend abgeschafft. Am 6. Juli 2010 urteilte das Bundesverfassungsgesetz, dies sei verfassungswidrig. Deshalb wurde die alte Gesetzeslage in Teilen wieder hergestellt.
Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Unternehmer die Kosten für das Arbeitszimmer wieder bis zu 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Dies ist rückwirkend bis 2007 möglich.

Umzug

Wenn man gleichzeitig privat und geschäftlich umzieht, kann man nur anteilig den Umzug der geschäftlichen Möbel anrechnen lassen. Man muss auch vorweisen, dass man im neuen Ort Geschäftskunden hat, die einen Umzug bedingen.

Einkommensteuer

  • Der Freibetrag (bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlt) beträgt für das Jahr 2013 insgesamt 8.130 €, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 €. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %.

Weblinks

Weiterführendes