Opt-in

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Opt-in bezeichnet ein Verfahren aus dem Marketing-Bereich, bei dem der Kunde, bevor er Werbung erhält, diese anfordern (und seine Anfrage meist auch bestätigen) muss.
Es wird zwischen einfachem und Double Opt-in-Verfahren unterschieden.

Gegensatz zum Opt-in-Verfahren ist das rechtlich unzulässige Opt-out-Verfahren.

Opt-in Rate

Die Opt-in Rate gibt an wie viele deiner Besucher sich durchschnittlich in deine Verteilerliste eintragen.
Die Opt-in Rate wird auch manchmal als Eintragungsrate bezeichnet.

Typische Opt-in Rates:

Opt-in Verfahren

Einfaches Opt-in

Das Problem bei einfachem Opt-in im Bereich des E-Mail-Marketings ist, dass keine Bestätigung der eingegebenen Kontaktdaten erfolgt. Das heißt, dass zur Anmeldung in einer Verteilerliste beliebige Kontaktdaten verwendet werden können, also auch fehlerhafte Daten oder Daten dritter Personen oder Organisationen. Da solche falschen oder missbräuchlichen Einträge immer wieder zu Problemen und Ärger führen, wurde das verbesserte Verfahren "Double Opt-in" entwickelt.

Bei Post sowie Telefon gibt es nur das einfache Opt-in-Verfahren.

Double Opt-in

Beim "Double Opt-in"-Verfahren muss der Eintrag in der Verteilerliste in einem zweiten Schritt bestätigt werden.
Meist wird hierzu eine E-Mail mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene E-Mail-Adresse gesendet. Im Normalfall gehört die eingetragene Adresse auch dem Interessenten und dieser wird seine Anmeldung mit einem Klick auf den Aktivierungslink bestätigen.
Handelt es sich dagegen um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schützen, indem er auf die Bestätigungsanfrage (die ja an ihn gesendet wurde) nicht reagiert.

Das "Double Opt-in"-Verfahren wird für seriöses E-Mail-Marketing von verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), empfohlen.

Das Bestätigungs-Verfahren läuft meistens über E-Mail, kann aber auch schriftlich auf dem Postweg, telefonisch oder per Bank-Überweisung erfolgen.

Weitere gängige Begriffe für das Verfahren sind „Confirmed Opt-in“ und „Closed-loop Opt-in“.

Tipps

  • In der Bestätigungsmail ist es nach deutschem Recht nicht zulässig direkt oder auch nur indirekt Werbung unterzubringen. Bei Nichteinhaltung besteht Abmahngefahr.

Weiterführendes