Gewerbeummeldung

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Dieser Artikel beschreibt wie man eine Gewerbeummeldung macht.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Vorgehen wenn Gewerbe innerhalb der Stadt / Gemeinde umzieht

Wenn man innerhalb der Stadt / Gemeinde umzieht kann eine Gewerbeummeldung möglich und ausreichend sein.

Vorgehen wenn Gewerbe in eine andere Stadt / Gemeinde umzieht

  • Wenn man auch privat in die neue Stadt zieht: Am Bürgeramt anmelden
  • Gewerbe in der alten Stadt abmelden
  • Gewerbe in der neuen Stadt anmelden (es ist nicht erforderlich weiterhin den alten Gewerbezweck anzugeben)

Finanzamt

Meist ist durch den Gewerbeumzug ein anderes Finanzamt zuständig als vor dem Umzug. In diesem Fall erhält man beim neuen Finanzamt eine neue Steuernummer (die USt-ID-Nummer ändert sich jedoch nicht).

Empfehlung um Nachfragen zu vermeiden und den Finanzamt-Umzug so schnell wie möglich über die Bühne zu bringen: Das alte Finanzamt über Umzug informieren. Das neue Finanzamt ebenfalls informieren und um die neue Steuernummer bitten.

Eventuell kommt der 6-seitige Fragebogen des Finanzamtes.

Hinweis: Steuern werden immer am aktuellen Standort gezahlt, der gemeldet ist.

Weiterführendes